News zum Privatanteil für Geschäftsfahrzeug ab 01.01.2022

News zum Privatanteil für Geschäftsfahrzeug ab 01.01.2022
01/2022
Per 01.01.2022 steigt der Pauschalsatz für den Privatanteil des Geschäftsfahrzeugs von monatlich 0.8% auf 0.9% an. Welche Folgen hat diese Erhöhung für ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn - erfahren Sie mehr dazu in diesem Beitrag.

Erhöhung des Privatanteils für Geschäftsfahrzeuge ab dem 01.01.2022

Per 01.01.2022 steigt der Pauschalsatz für den Privatanteil des Geschäftsfahrzeugs von monatlich 0.8% auf 0.9% an. Was bedeutet diese Erhöhung, wenn Sie als ArbeitnehmerIn ein Geschäftsfahrzeug auch für private Zwecke benutzen oder wenn Sie als ArbeitgeberIn Ihren Angestellten ein Geschäftsfahrzeug, welches privat benutzt werden darf, zur Verfügung stellen?

 

Hier die wichtigsten Auswirkungen:

Folgen für die Arbeitgeber:

1. Das Feld "F" muss weiterhin angekreuzt werden, wenn ein Geschäftsfahrzeug unentgeltlich für die Beförderung zwischen dem Arbeits- und Wohnort benutzt wird.

2. Der Vermerk zum Aussendienstanteil und Homeoffice-Tagen im Lohnausweis unter Ziffer 15 entfällt.

3. Die Sozialversicherungsabgaben sowie die MWST erhöhen sich minimal.

Folgen für die Arbeitnehmenden:

1. Das steuerbare Einkommen erhöht sich leicht.

2. Die Deklaration und damit die Aufrechnung des Arbeitsweges als Einkommen in der Steuererklärung entfällt (Ziffer 2.21).

3. Der Berufskostenabzug (Fahrkosten) beim Bund von max. CHF 3‘000 ist in der Pauschale bereits berücksichtigt.

4. Die steuerliche Belastung wird bei langen Arbeitswegen oder niedrigem Aussendienstanteil tiefer, erhöht sich jedoch bei kurzen Arbeitswegen und hohem Aussendienstanteil.

Die Privatnutzung kann nach wie vor anhand eines Fahrtenbuches effektiv berechnet und nachgewiesen werden.

News zum Privatanteil für Geschäftsfahrzeug ab 01.01.2022
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