Schweizer Volk lehnt Abschaffung der Emissionsabgabe ab
Das Schweizer Volk hat am gestrigen Abstimmungssonntag die Vorlage «Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgabe» mit 62.7% deutlich abgelehnt.
Das bisherige System bleibt somit unverändert in Kraft. Entsprechend unterliegt die entgeltliche und unentgeltliche Ausgabe und Erhöhung von inländischen Beteiligungsrechten (Aktien, Stammeinlagen, Genossenschaftsanteile, etc.) ab einer einmaligen Freigrenze von CHF 1 Mio. und abgesehen von den gesetzlich normierten Ausnahmetatbeständen wie beispielsweise Restrukturierungen weiterhin der Emissionsabgabe von 1%. Ebenfalls steuerbar bleiben Zuschüsse und Einlagen, die von den Aktionären ohne Ausgabe von Beteiligungsrechten geleistet werden.
Gerne steht Ihnen das Steuerteam von Gfeller + Partner AG bei der frist- und formgerechten Deklaration der Emissionsabgabe sowie bei der Prüfung, ob im konkreten Einzelfall ein Ausnahmetatbestand vorliegt, der von der Emissionsabgabe ganz oder teilweise befreit ist (z.B. Sanierung, Umstrukturierung), beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Ausblick
Die nun abgelehnte Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgabe betraf die Emissionsabgabe; die Umsatz- und die Versicherungsabgabe waren nicht Teil der Abstimmungsvorlage.
Das Parlament hat am 17. Dezember 2021 eine Reform der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben verabschiedet. Mit der Reform soll insbesondere die Stärkung des schweizerischen Kapitalmarkts bezweckt werden. Die zentralen Punkte der Reform sind die ersatzlose Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen von neu ausgegebenen Obligationen sowie die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen. Ebenso soll die Umsatzabgabe auf der Veräusserung von Beteiligungen abgeschafft werden.
Sofern kein Referendum gegen die Vorlage zustande kommt, tritt die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Für die restlichen Bestimmungen der Reform wird der Bundesrat das Inkrafttreten festlegen. Gerne halten wir Sie über diese und weitere Gesetzesrevisionen auf diesem Kanal oder anlässlich eines persönlichen Gesprächs auf dem Laufenden.